Aktive BÜRGERLISTE Langballig
 

Aktive BÜRGERLISTE Langballig

Wahrheit, Klarheit, Offenheit

Keine fremdbestimmte Parteipolitik für Langballig

Bürgerbeteiligung vor wichtigen Entscheidungen

Nach einem Aufruf kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen und Bürger an die Langballiger gründete sich am 04.12.2002 die Aktive BÜRGERLISTE Langballig.

Die BÜRGERLISTE ist eine parteipolitisch unabhängige kommunale Wählergruppe und möchte mit allen demokratischen Gruppen und Institutionen in der Gemeinde Langballig konstruktiv zusammenarbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens und der kommunalpolitischen Willensbildung beteiligt werden. Wir treten für mehr Offenheit und Durchsichtigkeit in der Gemeinderatsarbeit ein, wo immer dies rechtlich möglich ist.

Seit der Kommunalwahl 2003 ist die BÜRGERLISTE die zweitstärkste kommunalpolitische Kraft in unserer Gemeinde.

Grundsatzprogramm

Grundsätze und Ziele

Die BÜRGERLISTE ist parteipolitisch unabhängig, möchte aber mit allen demokratischen Gruppen und Institutionen in Langballig konstruktiv zusammen arbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens, der Willensbildung und der kommunalpolitischen Arbeit beteiligt werden. Wir treten für mehr Offenheit und Durchsichtigkeit in der Gemeinderatsarbeit ein, wo immer dies rechtlich möglich ist.

Gesellschaft und Dorfgemeinschaft

Die BÜGERLISTE setzt sich für die Weiterentwicklung und Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens ein. Professionelle Jugendarbeit in der Gemeinde und aktive Seniorenbeteiligung sind für uns unverzichtbar. Die Angebote in den Bereichen Bildung, Fortbildung und Kultur sollen erhalten und ausgebaut werden.

Wirtschaft und Tourismus

Die BÜRGERLISTE ist für die Stärkung und Verbesserung der vorhandenen Strukturen in Handel, Handwerk und Landwirtschaft sowie für eine stärkere Entwicklung von familienfreundlichem, sanftem Tourismus.

Verkehr

Die BÜRGERLISTE setzt sich für ein Gesamtkonzept der Verkehrsberuhigung in allen Ortsteilen ein. Hier ist uns die Schulwegsicherung, die sichere Querung der Nordstrasse und die Reduzierung von Verkehrslärm besonders wichtig. Eine bessere Anbindung an den ÖPNV ist ein weiteres Ziel.

Umwelt und Natur

Für die BÜRGERLISTE hat Umweltschutz einen hohen Stellenwert. Nachhaltigkeit und Ökologie sollen sich unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte durch alle Ebenen lokaler Entscheidungsprozesse entwickeln (Lokale Agenda 21).

Bauen und Wohnen

Die BÜRGERLISTE ist für eine sensible, verträgliche Weiterentwicklung der Gemeindebebauung. Bei den bestehenden und künftigen B-Plänen treten wir für eine Lockerung der eng reglementierten Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Satzung

§ 1 Name und Zweck

Die Aktive BÜRGERLISTE Langballig (Kurzform: BÜRGERLISTE) ist ein Zusammenschluss von Wahlberechtigten (Wählergruppe) im Sinne des § 18 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zur Zeit geltenden Fassung. Sie bezweckt ihr am Gemeinwohl der Gemeinde Langballig orientiertes Programm nach demokratischen Grundsätzen zu verwirklichen und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

§ 2 Gemeinnützigkeit

Vorstand und Mitglieder haben keinen Anspruch auf Erträge oder auf das Vermögen der BÜRGERLISTE. Gegebenenfalls vorhandene Überschüsse aus der Arbeit sollen ausschließlich und unmittelbar den satzungsgemäßen Aufgaben dienen.

§ 3 Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es eines Aufnahmeantrags, über den der Vorstand entscheidet. Die Mitgliedschaft steht allen unbescholtenen Personen zu, die nach § 3 GKWG in der Gemeinde Langballig wahlberechtigt sind. Änderung: Wenn keine rechtlichen Bedenken bestehen, Mitgliedschaft ab dem 14. Lebensjahr.

§ 4 Geschäftsjahr und Beiträge

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die BÜRGERLISTE kann von ihren Mitgliedern nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung Beiträge erheben, die ausschließlich den Zwecken der Vereinigung zugute kommen dürfen.

§ 5 Organe

Organe der BÜRGERLISTE sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beide werden vom Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter einberufen. Auf Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder muss die Mitgliederversammlung einberufen werden.

§ 6 Vorstand und Mitgliederversammlung

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern und wird für zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter und ordnet die Geschäftsverteilung unter sich. Der Vorsitzende oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter vertreten die BÜRGERLISTE gerichtlich und aussergerichtlich. Mitgliederversammlungen sind öffentlich und finden mindestens einmal im Jahr statt, die für Mitglieder offenen Vorstandssitzungen mindestens zweimal im Jahr. Die Ladungsfrist für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen beträgt sieben Tage (Datum des Poststempels). Vorstand und Mitgliederversammlung geben sich eine Geschäftsordnung. Änderung: Die Vorstandsitzungen sind für alle Mitglieder offen.

§ 7 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen kann nur die Mitgliederversammlung beschließen, sie bedürfen mindestens zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

§ 8 Auflösung

Die BÜRGERLISTE kann sich auflösen, wenn eine zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung, bei der mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind, die Auflösung mit drei Viertel der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschliesst. In diesem Falle wird das Vermögen der BÜRGERLISTE für die Jugendarbeit der Gemeinde Langballig verwandt.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 04.12.2002 beschlossen und tritt mit Wirkung vom 05.12.2002 in Kraft.

 

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